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Schulpflicht

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen. Regelungen zu Dauer, Umfang, Befreiungsmöglichkeiten sowie vorzeitiger Beendigung der Schulpflicht sind im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) enthalten.


Bei Schulversäumnissen ist wie folgt zu verfahren:

  • In Krankheitsfällen ist grundsätzlich eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Bei begründeten Zweifeln, ob der Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
  • Bei Krankheit unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die zeitnahe Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
  • Beurlaubungen sollen rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt und können nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden.
  • Beurlaubungen vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht zulässig (nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Todesfall, Nachweise sind erforderlich).

Sollte ein Schüler bzw. eine Schülerin unentschuldigt und ohne Beurlaubung dem Unterricht fernbleiben, kann diese Verletzung der Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Adressat eines Bußgeldbescheides ist hierbei jedes erziehungsberechtigte Elternteil, der Schüler bzw. die Schülerin nach Vollendung des 14. Lebensjahres und/oder der Ausbilder bzw. Arbeitgeber eines Schulpflichtigen bzw. einer Schulpflichtigen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUR geahndet werden

Falls ein Schüler bzw. eine Schülerin die Geldbuße nicht bezahlen kann, wird beim zuständigen Amtsgericht die Umwandlung der Geldbuße in Sozialstunden beantragt.

Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schulgesetz liegt im Bereich der Grund-, Haupt- und Förderschulen beim Schulamt des Kreises Höxter, für den Bereich der Realschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs bei der Bezirksregierung in Detmold.

Für Sie zuständig

Daniela Dierkes
05271 / 965-3206